Die Informations­plattform rund um lokal produzierten Strom.

Die Vermarktung von lokal produziertem Strom stellt die Projektbeteiligten vor viele Fragen und Hürden. Auf dieser Seite finden Sie neutrale und umfassende Informationen und Dokumente zu Ihrer Unterstützung.

Seit 2018 gibt es den «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» . Mit dem neuen Stromgesetz wurde der ZEV im Januar 2025 zudem mit Regelungen erweitert, die einen «virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch»  ermöglichen. Ab 2026 können darüber hinaus «lokale Elektrizitätsgemeinschaften»  gegründet werden. Alle diese Modelle steigern die Wirtschaftlichkeit von Stromproduktionsanlagen und tragen gleichzeitig dazu bei, die Strompreise für die Teilnehmer:innen zu senken.

ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht seit 2018 den privaten Verkauf von lokal produziertem Strom. Allen Verbraucher:innen, welche einen Hausanschlusspunkt teilen, kann der lokal produzierte Strom zur Verfügung gestellt und abgerechnet werden. Oft handelt es sich hierbei um ein Mehrfamilienhaus.

vZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrach (vZEV) ist ein erweiterter ZEV und ermöglicht es, den lokal produzierten Strom über den Hausanschlusspunkt hinaus zu verkaufen. Dies kann je nach Situation die Nutzung einer Verteilkabine oder Trafostation beinhalten und ermöglicht die Bildung eines vZEVs in der Nachbarschaft.

LEG

Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht Stromproduzent:innen den Verkauf von lokal produziertem Strom im Quartier oder darüber hinaus. Die Möglichkeit, eine LEG zu bilden, wird durch die Gemeindegrenze und die Netztopologie begrenzt.

ZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht seit 2018 den privaten Verkauf von lokal produziertem Strom. Allen Verbraucher:innen, welche einen Hausanschlusspunkt teilen, kann der lokal produzierte Strom zur Verfügung gestellt und abgerechnet werden. Oft handelt es sich hierbei um ein Mehrfamilienhaus.
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vZEV

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrach (vZEV) ist ein erweiterter ZEV und ermöglicht es, den lokal produzierten Strom über den Hausanschlusspunkt hinaus zu verkaufen. Dies kann je nach Situation die Nutzung einer Verteilkabine oder Trafostation beinhalten und ermöglicht die Bildung eines vZEVs in der Nachbarschaft.
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LEG

Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht Stromproduzent:innen den Verkauf von lokal produziertem Strom im Quartier oder darüber hinaus. Die Möglichkeit, eine LEG zu bilden, wird durch die Gemeindegrenze und die Netztopologie begrenzt.
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Alle Modelle
im Vergleich

ZEV
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
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Demarcation content
Ausdehnung
Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinter demselben Hausanschlusspunkt befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes (z.B. MFH), gebildet werden.
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (Höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV-Betreiber:innen. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmer:innen entscheiden. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung lokaler Strom
Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinter demselben Hausanschlusspunkt befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes (z.B. MFH), gebildet werden.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler.
Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines ZEV, zusätzliche Kosten für private Zähler und Installation der Messinfrastruktur.
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines ZEV (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Datenübermittlung.
Messung
Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmer:innen und der Produktion liegt in der Verantwortung der ZEV-Betreiber:innen, resp. des beauftragten Abrechnungsdienstleisters. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) wird vom VNB gestellt.
Gesetzliche Grundlage
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
Demarcation
Ausdehnung
Ein ZEV kann mit allen Parteien, welche sich hinter demselben Hausanschlusspunkt befinden, d.h. meist innerhalb eines Gebäudes (z.B. MFH), gebildet werden.
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (Höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV-Betreiber:innen. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmer:innen entscheiden. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung lokaler Strom
Die ZEV-Betreiber:innen oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister stellen den ZEV- Teilnehmer:innen den konsumierten Strom aus lokaler Produktion, aus dem Netz und die Dienstleistungskosten in Rechnung.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler.
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Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines ZEV, zusätzliche Kosten für private Zähler und Installation der Messinfrastruktur.
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines ZEV (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Datenübermittlung.
Messung
Die Messung des Stromverbrauchs der einzelnen Teilnehmer:innen und der Produktion liegt in der Verantwortung der ZEV-Betreiber:innen, resp. des beauftragten Abrechnungsdienstleisters. Allein der Hauptzähler für den Gesamtverbrauch des ZEV und der Produktionszähler (bei Anlagen > 30 kVA) wird vom VNB gestellt.
Gesetzliche Grundlage
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
vZEV
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
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Demarcation content
Ausdehnung
Für den vZEV können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokalen Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmer:innen müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an dergleichen Verteilkabine oder an der gleichen Sammelschiene in der Trafostation) angeschlossen sein.
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (Höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV-Betreiber:innen. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmer:innen entscheiden. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung lokaler Strom
Für den vZEV können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokalen Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmer:innen müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an dergleichen Verteilkabine oder an der gleichen Sammelschiene in der Trafostation) angeschlossen sein.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler.
Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines vZEV, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler, Optional: Kosten für Smart Meter Reader.
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Gleiche Messkosten (VNB) wie ohne vZEV, Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader.
Messung
Für die interne Abrechnung in einem vZEV, können sowohl private Smart Meter, als auch Smart Meter vom VNB eingesetzt werden. Jene Zähler, welche für die Gesamtabrechnung des vZEVs vom VNB benötigt werden, müssen Smart Meter vom VNB sein. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbraucher:innen, Speicherbetreiber:innen und Produzent:innen einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen.
Gesetzliche Grundlage
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
Demarcation
Ausdehnung
Für den vZEV können die Anschlussleitung und die Infrastruktur am Anschlusspunkt für den Austausch des lokalen Stroms genutzt werden. Alle Teilnehmer:innen müssen am gleichen Verknüpfungspunkt (z.B. an dergleichen Verteilkabine oder an der gleichen Sammelschiene in der Trafostation) angeschlossen sein.
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den ZEV-Strom darf maximal 80% des Standardproduktes des Stromversorgers entsprechen (Höhere Tarife sind im Ausnahmefall mit Nachweis der effektiven Kosten möglich). Die Einnahmen aus dem ZEV-Strom gehen an die ZEV-Betreiber:innen. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem für den ZEV gewählten Stromprodukt.
Individuelle Energiebeschaffung
Der ZEV wird vom VNB als ein Endverbraucher behandelt, d.h. der ZEV muss sich für dasselbe Stromprodukt für alle Teilnehmer:innen entscheiden. Bezieht der ZEV den Netzstrom auf dem freien Markt, kann er andere Stromlieferanten haben.
Abrechnung lokaler Strom
Die ZEV-Betreiber:innen oder der beauftragte Abrechnungsdienstleister stellen den ZEV- Teilnehmer:innen den konsumierten Strom aus lokaler Produktion, aus dem Netz und die Dienstleistungskosten in Rechnung.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt der ZEV-Vertretung die Rechnung für den aus dem Netz konsumierten Strom und die Messkosten für die VNB-Zähler.
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Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung eines vZEV, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler, Optional: Kosten für Smart Meter Reader.
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung eines vZEV (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Gleiche Messkosten (VNB) wie ohne vZEV, Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader.
Messung
Für die interne Abrechnung in einem vZEV, können sowohl private Smart Meter, als auch Smart Meter vom VNB eingesetzt werden. Jene Zähler, welche für die Gesamtabrechnung des vZEVs vom VNB benötigt werden, müssen Smart Meter vom VNB sein. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbraucher:innen, Speicherbetreiber:innen und Produzent:innen einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen.
Gesetzliche Grundlage
ZEV und vZEV sind im Energiegesetz (EnG) geregelt.
LEG
Lokale Elektrizitäts­gemeinschaften
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Demarcation content
Ausdehnung
Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann über das Quartier und innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Diese kann bis und mit Netzebene 5 (NE5) genutzt werden. Alle Teilnehmer:innen müssen sich zudem im Einzugsgebiet des gleichen Verteilnetzbetreibers befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den LEG-Strom besteht aus dem LEG-Stromtarif und den um 20% oder 40% reduzierten Netznutzungstarif. Die Einnahmen aus dem LEG-Stromtarif gehen an die LEG-Betreiber:innen. Der Netznutzungstarif wird an den VNB bezahlt.
Individuelle Energiebeschaffung
LEG-Teilnehmer:innen bleiben Endkund:innen vom VNB. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem individuell gewählten Stromprodukt. Endverbraucher:innen mit Marktzugang können ihren Strom am freien Markt beschaffen.
Abrechnung lokaler Strom
Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann über das Quartier und innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Diese kann bis und mit Netzebene 5 (NE5) genutzt werden. Alle Teilnehmer:innen müssen sich zudem im Einzugsgebiet des gleichen Verteilnetzbetreibers befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt den LEG-Teilnehmer:innen die Rechnung für den aus dem Netz bezogenen Strom, die reduzierten Netznutzungskosten und die Messkosten für den VNB-Zähler. Die Rechnungsstellung kann indirekt auch über den LEG-Abrechnungsdienstleister erfolgen.
Initialkosten
Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung einer LEG, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler, Optional: Kosten für Smart Meter Reader
Betriebskosten
Administrationskosten für die Verwaltung einer LEG (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Gleiche Messkosten (VNB) wie ohne LEG, Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader.
Messung
Die Zähl- und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbraucher:innen, Speicherbetreiber:innen und Produzent:innen einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen.
Gesetzliche Grundlage
LEG sind im Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.
Demarcation
Ausdehnung
Der Austausch des lokal produzierten Stroms kann über das Quartier und innerhalb einer Gemeinde erfolgen. Die mögliche Ausdehnung wird durch die Topologie des Verteilnetzes bestimmt. Diese kann bis und mit Netzebene 5 (NE5) genutzt werden. Alle Teilnehmer:innen müssen sich zudem im Einzugsgebiet des gleichen Verteilnetzbetreibers befinden und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
Tarife Teilnehmer:innen
Der Tarif für den LEG-Strom besteht aus dem LEG-Stromtarif und den um 20% oder 40% reduzierten Netznutzungstarif. Die Einnahmen aus dem LEG-Stromtarif gehen an die LEG-Betreiber:innen. Der Netznutzungstarif wird an den VNB bezahlt.
Individuelle Energiebeschaffung
LEG-Teilnehmer:innen bleiben Endkund:innen vom VNB. Der Tarif für den Netzstrom entspricht dem individuell gewählten Stromprodukt. Endverbraucher:innen mit Marktzugang können ihren Strom am freien Markt beschaffen.
Abrechnung lokaler Strom
Die LEG oder der von der LEG beauftragte LEG-Abrechnungsdienstleister stellt den LEG- Teilnehmer:innen die Rechnung für den lokal konsumierten Strom und die Dienstleistungskosten.
Abrechnung Netzstrom
Der VNB stellt den LEG-Teilnehmer:innen die Rechnung für den aus dem Netz bezogenen Strom, die reduzierten Netznutzungskosten und die Messkosten für den VNB-Zähler. Die Rechnungsstellung kann indirekt auch über den LEG-Abrechnungsdienstleister erfolgen.
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Administrative Kosten für die Gründung und Einrichtung einer LEG, Keine Initialkosten für die Installation der VNB-Zähler, Optional: Kosten für Smart Meter Reader
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Administrationskosten für die Verwaltung einer LEG (Dienstleister), Abrechnungs- und Inkassokosten (Dienstleister), Gleiche Messkosten (VNB) wie ohne LEG, Optional: Datenübermittlung für Smart Meter Reader.
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Die Zähl- und Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung des Lokal- und Netzstroms innerhalb einer LEG genutzt. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbraucher:innen, Speicherbetreiber:innen und Produzent:innen einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen.
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