Für die interne Abrechnung in einem vZEV, können sowohl private Smart Meter, als auch Smart Meter vom VNB eingesetzt werden. Jene Zähler, welche für die Gesamtabrechnung des vZEVs vom VNB benötigt werden, müssen Smart Meter vom VNB sein. Dafür müssen die VNB ab 2026 allen Endverbraucher:innen, Speicherbetreiber:innen und Produzent:innen einen Messtarif pro Zähler in Rechnung stellen.